Arbeitsrecht

BINNEWIES
Arbeitsrecht
 

Abmahnung, Kündigung, Abfindung, Gehaltsforderung, Zeugnis ...

Hochqualifizierte Beratung und Vertretung

Im Arbeitsrecht gilt wie so oft: Guter Rat macht Sinn. Mittelständische Unternehmen und Privatpersonen, die sich frühzeitig fachanwaltlich beraten lassen, sind klar im Vorteil. Gewerbetreibende, Unternehmen, Handwerksbetriebe und alle, die Arbeitnehmer beschäftigen, können besser für die Zukunft planen und sich vor möglichen Risiken schützen. Arbeitnehmer können sich davor bewahren, späteren Nachteil abzuwenden. Das gilt bei Unternehmen insbesondere bei unternehmerischen Entscheidungen und bei Arbeitnehmern bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, die im Streitfall in ihrem Interesse sein sollten.  BINNEWIES  versteht sich als Ihr Partner und Berater und behält Ihre Interessen in allen Belangen selbstverständlich im Blick.

  1. Arbeitsrechtliche Beratung: Wir beraten Unternehmen mit unseren Rechtsanwälten und Fachanwälten im Arbeitsrecht umfassend und fortlaufend von der Gestaltung von Arbeitsverträgen über die Planung von Kosten und Folgekosten bis zur Erstellung von Sozialplänen. Arbeitnehmer beraten wir z.B. rund um die Themen berechtigte Vergütungsansprüche und Kündigungsrecht.
  2. Erstellung und Aktualisierung von Arbeitsverträgen: Wir wissen, was wichtig ist, und bringen unser Expertenwissen gerne schon bei der Vertragsgestaltung mit ein.
  3. Außergerichtliche Vertretung: Wir entlasten Sie bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen und führen Ihre Interessen zum bestmöglichen Ergebnis.
  4. Vertretung vor dem Arbeitsgericht: Wir kämpfen für Ihr gutes Recht bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Praxisorientierte Lösungen sind gefragt

Jeder Arbeitgeber und jedes Familienunternehmen steht vor arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die es zu klären gilt. Betriebswirtschaftliche Aspekte kommen hinzu. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte von  BINNEWIES  bietet den Vorteil, dass wir als interdisziplinär arbeitende Kanzlei steuerliche sowie wirtschaftliche und rechtliche Beratung anbieten können, um alle Facetten Ihres Problems darzustellen. Wir denken mit Weitblick und handeln praxisorientiert.

Im Bereich Arbeitsrecht verfügen wir  über jahrzehntelange Erfahrung  - z.B. in Kündigungsrechtstreitigkeiten bei betriebsbedingten oder verhaltensbedingten, auch fristlosen Kündigungen, den Themen Sozialauswahl, Sozialplan, Vergleichsgruppenbildung und korrekter Sozialauswahl, Vergütungsansprüchen, krankheitsbedingten Kündigungen, zu Abfindungen, Abmahnungen, Änderungskündigungen, der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Befristung von Arbeitsverhältnissen, zum Mutterschutz, Ansprüchen auf Elternzeit, Geltendmachung von Überstundenvergütungen, Gehaltsforderungen, Urlaubsgeld, Krankengeld, Urlaubsabgeltung, Kündigungsschutz, Teilzeit, Vertragsstrafen, Verfallklauseln, Arbeitszeugnissen, Mobbing am Arbeitsplatz, wie auch zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen.

Nach vorne planen

Je früher eine Beratung stattfindet, desto mehr Steuermöglichkeiten erhalten Arbeitgeber und Arbeitnehmer an die Hand.

Aktuelle arbeitsrechtliche Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

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Kein Anspruch auf Vergütung: Alkoholverbot macht Freizeit nicht zum Bereitschaftsdienst

Auf Seeschiffen gelten besondere Regeln – vor allem, wenn es um Sicherheit geht. Dazu gehört bei manchen Reedereien ein striktes Alkoholverbot, das auch in der Freizeit der Besatzung gilt. Ein Kapitän wollte diese Einschränkung nicht hinnehmen und verlangte, dass seine alkoholfreie Freizeit an Bord als vergütungspflichtiger Bereitschaftsdienst angerechnet wird. Mit seiner Klage scheiterte er jedoch in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg.

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26.08.2025

Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

Das BAG entschied am 3. April 2025, dass für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft ein ärztlicher Nachweis erforderlich ist – ein positiver Selbsttest reicht nicht aus.

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