Arbeitsrecht

BINNEWIES
Arbeitsrecht
 

Abmahnung, Kündigung, Abfindung, Gehaltsforderung, Zeugnis ...

Hochqualifizierte Beratung und Vertretung

Im Arbeitsrecht gilt wie so oft: Guter Rat macht Sinn. Mittelständische Unternehmen und Privatpersonen, die sich frühzeitig fachanwaltlich beraten lassen, sind klar im Vorteil. Gewerbetreibende, Unternehmen, Handwerksbetriebe und alle, die Arbeitnehmer beschäftigen, können besser für die Zukunft planen und sich vor möglichen Risiken schützen. Arbeitnehmer können sich davor bewahren, späteren Nachteil abzuwenden. Das gilt bei Unternehmen insbesondere bei unternehmerischen Entscheidungen und bei Arbeitnehmern bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, die im Streitfall in ihrem Interesse sein sollten.  BINNEWIES  versteht sich als Ihr Partner und Berater und behält Ihre Interessen in allen Belangen selbstverständlich im Blick.

  1. Arbeitsrechtliche Beratung: Wir beraten Unternehmen mit unseren Rechtsanwälten und Fachanwälten im Arbeitsrecht umfassend und fortlaufend von der Gestaltung von Arbeitsverträgen über die Planung von Kosten und Folgekosten bis zur Erstellung von Sozialplänen. Arbeitnehmer beraten wir z.B. rund um die Themen berechtigte Vergütungsansprüche und Kündigungsrecht.
  2. Erstellung und Aktualisierung von Arbeitsverträgen: Wir wissen, was wichtig ist, und bringen unser Expertenwissen gerne schon bei der Vertragsgestaltung mit ein.
  3. Außergerichtliche Vertretung: Wir entlasten Sie bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen und führen Ihre Interessen zum bestmöglichen Ergebnis.
  4. Vertretung vor dem Arbeitsgericht: Wir kämpfen für Ihr gutes Recht bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Praxisorientierte Lösungen sind gefragt

Jeder Arbeitgeber und jedes Familienunternehmen steht vor arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die es zu klären gilt. Betriebswirtschaftliche Aspekte kommen hinzu. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte von  BINNEWIES  bietet den Vorteil, dass wir als interdisziplinär arbeitende Kanzlei steuerliche sowie wirtschaftliche und rechtliche Beratung anbieten können, um alle Facetten Ihres Problems darzustellen. Wir denken mit Weitblick und handeln praxisorientiert.

Im Bereich Arbeitsrecht verfügen wir  über jahrzehntelange Erfahrung  - z.B. in Kündigungsrechtstreitigkeiten bei betriebsbedingten oder verhaltensbedingten, auch fristlosen Kündigungen, den Themen Sozialauswahl, Sozialplan, Vergleichsgruppenbildung und korrekter Sozialauswahl, Vergütungsansprüchen, krankheitsbedingten Kündigungen, zu Abfindungen, Abmahnungen, Änderungskündigungen, der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Befristung von Arbeitsverhältnissen, zum Mutterschutz, Ansprüchen auf Elternzeit, Geltendmachung von Überstundenvergütungen, Gehaltsforderungen, Urlaubsgeld, Krankengeld, Urlaubsabgeltung, Kündigungsschutz, Teilzeit, Vertragsstrafen, Verfallklauseln, Arbeitszeugnissen, Mobbing am Arbeitsplatz, wie auch zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen.

Nach vorne planen

Je früher eine Beratung stattfindet, desto mehr Steuermöglichkeiten erhalten Arbeitgeber und Arbeitnehmer an die Hand.

Aktuelle arbeitsrechtliche Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Arbeitsrecht
02.02.2026

Überstundenzuschläge bei Teilzeit: BAG erklärt starre Wochenstundengrenzen für unzulässig

Die Vergütung von Mehrarbeit gehört zu den klassischen Streitfragen im Arbeitsrecht, insbesondere im Spannungsfeld zwischen tariflicher Gestaltungsmacht und dem gesetzlichen Diskriminierungsverbot. Mit Urteil vom 26. November 2025 (5 AZR 118/23) hat das Bundesarbeitsgericht eine tarifliche Regelung zu Überstundenzuschlägen beanstandet, die Teilzeitbeschäftigte strukturell benachteiligt. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Auslegung von Tarifverträgen und die Praxis der Arbeitszeitvergütung.

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Arbeitsrecht
19.01.2026

Dank und Wünsche sind kein integraler Bestandteil von Arbeitszeugnissen

Um Arbeitszeugnisse wird vor Gericht häufig gestritten. Zum Teil sind sich die Gerichte dabei uneinig. So auch in einem Fall, in dem das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein "Machtwort" gesprochen hat.

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Arbeitsrecht
19.01.2026

Arbeitsrechtliche Spielregeln für die Fortzahlung von Provisionen bei Krankheit, Urlaub und Co.

Die Bestimmung des fortzuzahlenden Entgelts bei Krankheit, Urlaub und Co. gestaltet sich weitaus schwieriger, wenn ein Arbeitnehmer auch eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente in Form einer Provision erhält. Die Höhe der Vergütung ist teilweise starken Schwankungen unterworfen. Diesen Schwankungen ist bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts Rechnung zu tragen.

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