Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht

BINNEWIES|HENKELMANN
Wirtschaftsstrafrecht | Steuerstrafrecht
 

Interdisziplinäre Zusammenarbeit und jahrzehntelange Erfahrung

BINNEWIES|HENKELMANN  vertritt regelmäßig Unternehmer, Geschäftsführer, Gewerbetreibende und Selbstständige in Bußgeldverfahren sowie in wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Ermittlungs- und Strafverfahren - wenn es z.B. um Vorwürfe der Untreue, Steuerverkürzung durch Schwarzarbeit oder andere Wirtschaftsstraftatbestände geht.

Sind die erhobenen Vorwürfe berechtigt? Kann eine Bestrafung abgewendet werden? Welche Verteidigungsstrategie ist sinnvoll? Wir kümmern uns zeitnah um sämtliche Belange.

  1. Aufarbeitung von Sachverhalten : Gemeinsam mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Buchhaltern aus unserer Sozietät klären wir als Rechtsanwälte und Fachanwälte komplizierte Sachverhalte etwa durch eine gründliche Prüfung von Steuerberechnungen und Bilanzen.
  2. Beratungsleistungen : Wir beraten mit Blick fürs Ganze. Bei Bedarf nutzen wir das Know-how in unserer interdisziplinären Sozietät und beraten Unternehmen auch bei der Aufarbeitung und Prävention strafrechtlichen Verhaltens von Mitarbeitern z.B. bei Untreue- und Korruptionsvorwürfen.
  3. Verteidigung : Wir begleiten Sie von Anfang an, entwickeln Strategien und übernehmen die Verteidigung Ihres Falls vor Gericht.

Guter Rat und schnelles Handeln

Wird ein Unternehmer oder eine Privatpersonen mit einem Steuerverfahren konfrontiert, ist der Druck immens. Jetzt ist es ratsam, sich so schnell wie möglich mit einem Berater auszutauschen und die nächsten Schritte für die Verteidigung sorgfältig zu planen. Eine große Sozietät sowohl für Steuerstrafrecht als auch für Steuerrecht ist nur von Vorteil. Bei  BINNEWIES|HENKELMANN  arbeiten Juristen und Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchhalter unter einem Dach. Selbst komplexe Sachverhalte können wir zeitnah und kompetent aufarbeiten. Auch dann, wenn sie viele Jahre zurückreichen. Für eine Prüfung muss man sich mit Steuerrecht sehr gut auskennen. Oftmals sind eine Steuerberechnung und Bilanzierungen viele Jahre zurück notwendig. Wir klären auf und finden heraus: Wie ist die Sachlage? Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen mit allen Finanz- und Steuerbehörden etwa bei der Verhandlung von Vorwürfen der Steuerverkürzung, nicht angegebener Vermögenswerte, Veruntreuung von Firmenvermögen oder Zollvergehen im größeren und kleineren Umfang.

Gut zuhören und die richtigen Fragen stellen

Interdisziplinär, gründlich, allumfassend: Wir vertreten und beraten in allen Fragen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts.