Strafrecht, Jugendstrafrecht
BINNEWIES|HENKELMANN verteidigt Sie in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, Strafverfahren wie auch Verfahren nach dem Jugendstrafrecht. Die Bandbreite der Mandate umfasst das gesamte klassische Strafrecht – z.B. bei Delikten wie Beleidigung, Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung.
Es werden auch Pflichtverteidigungen übernommen.
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, vertreten wie Sie als Opferanwalt und machen auch zivilrechtliche Ansprüche gegen Täter und Mittäter geltend und setzen diese – ggf. gerichtlich durch.