Familienrecht
Vertrauensvolle, kompetente und effiziente Begleitung
Über verschiedene Lebensphasen hinweg begleiten wir Eheleute und Lebenspartner sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei allen (Streit-) Fragen rund um das Familienrecht. Vom Abschluss eines Ehe- oder Partnerschaftsvertrags über die Trennung bis zum Scheidungsfall auch über größere Zeitläufe hinweg stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare zur Verfügung. Denn Menschen ändern sich, und Lebensumstände ändern sich mit. Hier beraten wir Sie vertrauensvoll, kompetent und effizient bei
- der Gestaltung von Eheverträgen und Partnerschaftsverträgen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften (ggf. auch in Zusammenarbeit mit einem externen Rechtsanwälten und Notaren),
- der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen zwecks Sicherstellung des Fortbestands von Unternehmen im Falle der Auflösung einer Ehe,
- Vertragsanpassungen von Ehe- und Partnerschaftsverträgen z.B. bei erheblichem Vermögenszuwachs, einem Hauskauf mit Darlehen oder einer Unternehmensgründung,
- Scheidungs- und Trennungsfällen . Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und im Prozess in den Themen Ehescheidung/Trennung, Unterhaltszahlungen, Zugewinnausgleichsberechnung, Auseinandersetzung des gemeinsamen Eigentums, Elterliche Sorge, Versorgungsausgleich, Sorgerecht und Umgangsrecht der Kinder, Zugewinnausgleich, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich mit Rentenansprüche des Ehepartners usw.
Das Ziel: finanzielle Klärung aller Streitfragen und Absicherung der Beteiligten
Wer zu gegebener Zeit einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag abgeschlossen hat, ist im Streitfall klar im Vorteil: Viele Fragen, wie z.B. der Zugewinnausgleich sind bereits geklärt. Doch auch dann bleiben noch jede Menge Fragen offen: Wie berechnet sich der Zugewinn? Wer zieht aus? Wo leben die Kinder? Haben sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse seit Abschluss des Ehevertrags wesentlich geändert? Ist der Ehevertrag aufgrund Rechtsprechungsänderungen noch vollständig wirksam. Rechtsanwältin Elke Ebers, die zugleich Fachanwältin für Familienrecht ist, weiß: „Komplexe Konstellationen, z.B. in Unternehmerfamilien stellen bei Scheidungen oft eine große Herausforderung dar. Im Idealfall können wir eine Lösung finden, die alle Parteien zufrieden stellt. Das kann auch ein kreativer Ansatz sein.“
Beratung mit Blick fürs Ganze
In unserer interdisziplinären Sozietät mit Fachanwälten u.a. für Erbrecht und Familienrecht mit angeschlossener Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sind die Mandanten klar im Vorteil. So profitieren Unternehmerfamilien beispielsweise von unserer engen Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, wenn es um die Einschätzung von Verbindlichkeiten, Vermögenswerten und deren Ausgleich bei der Gestaltung von Ehe- und Gesellschaftsverträgen geht. Bei einer Scheidung spielen gleich mehrere Bereiche des Zivilrechts eine Rolle: so etwa das Steuerrecht bei der Frage nach einer Beendigung der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung oder das Erbrecht bei der Klärung von Vermögensansprüchen.
Bei Trennung gleich vor Gericht?
Mit anwaltlicher oder notarieller Hilfe können in vielen Fällen außergerichtliche Einigungen erzielt werden. Erst wenn keine einvernehmliche Lösung in Aussicht ist, raten wir zum Klageverfahren, indem wir dann Ihre Interessen bestmöglich vertreten.