Erbrecht
Übergänge sinnvoll regeln und gestalten
Unternehmer und Unternehmerfamilien unterstützen wir bei der Umstrukturierung von Gesellschaften und Privatvermögen, um sie fit für die Nachfolge zu machen. Auch Privatpersonen, die etwas geerbt haben, und diejenigen, die etwas zu vererben haben, sind bei BINNEWIES|HENKELMANN bestens beraten.
Wir begleiten
- Unternehmen und Unternehmerfamilien bei der Erstellung von Nachfolgekonzepten in rechtlicher, steuerrechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht unabhängig davon, ob und in weit Vermögen lebzeitig oder im Todesfall übergeben werden soll. Wir beraten und vertreten Sie auch bei der Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen eines Unternehmensverkaufs.
- Privatpersonen umfassend von der Testamenterstellung und der Übertragung von Vermögenswerten über Nachlasspflegschaften bis zur Testamentsvollstreckung z.B. bei minderjährigen Erben oder Erben mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen sowie bei Erbauseinandersetzungen und Pflichtteilsfragen.
Sichere Nachfolgeregelungen in Unternehmerfamilien
Im Idealfall sind Nachfolgeregelungen sicher, gerecht und emotional wenig belastend. Wird zu Lebzeiten mit Bedacht rechtlich vorgesorgt, lässt sich Streit vermeiden. Das kann auch unter erschwerten Bedingungen wie Scheidungen , verschuldeten Ehegatten und bestehenden Behinderungen, Sorgeberechtigung und Verwaltungsberechtigung funktionieren. Häufig ist Geld im Unternehmen gebunden , das für Steuerzahlungen oder die Auszahlung von Pflichtteilansprüche benötigt wird. Dies gilt auch im Privatvermögen hinsichtlich Vermögen, dass in Immobilien gebunden ist. Ziel der Gestaltung von Nachfolgekonzepten ist deshalb der Erhalt des Vermögens über den Tod hinaus in der Familie. Rechtssicher, eindeutig und mit der richtigen steuerrechtlichen Konsequenz. Der Rechtsanwalt empfiehlt: „Das Gestalterische ist schon vor dem Todesfall wichtig, damit sich keine nachteiligen Steuerfolgen im Todesfall ergeben können. Häufig greifen lebzeitige Übertragungen und Vererbung von Vermögen im Todesfall sowohl rechtlich als auch steuerrechtlich ineinander, dessen Konsequenzen Laien häufig nicht beachten.“ Unsere Mandanten nutzen hierbei regelmäßig die Möglichkeit, intern auf die zusätzliche Expertise unserer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zuzugreifen. Selbstverständlich arbeiten wir Bedarf auch mit Ihren bereits vorhandenen steuerlichen Berater Hand in Hand zusammen.
Bei Streitigkeiten innerhalb der Familie unterstützen wir durch Mediation und helfen - zurück auf dem Boden der Tatsachen - einvernehmliche Lösungen zu entwickeln.
Rechtsbeistand im In- und Ausland
Wir erstellen Notfallkonzepte für den Fall der Fälle (z.B. Vertretungsregelungen und die Interimsverwaltung im Unglücksfall), prüfen Pflichtteilansprüche im Rahmen des Erbrechts und kümmern uns um die Versorgung von Ehegatten selbstverständlich unter Berücksichtigung des Steuerrechts. Dazu zählen Testamente, Erbverträge, Nachfolgekonzepte in steuerlicher und erbrechtlicher Hinsicht. Übertragungsverträge z.B. von Immobilien, die Eltern an ihre Kinder übertragen, die Absicherung von Wohnrechten und der Nießbrauch von Mietverträgen kommen hinzu. Außerdem kümmern wir uns um Auslandsangelegenheiten wie die Nachlassabwicklung von Immobilien im Ausland, das Thema Doppelbesteuerung, um Rechte und Besitz zu sichern. Die Kompetenz zur Bearbeitung von Mandanten mit Auslandsbezug sichern wir über die in der DIRO AG – www.diro.eu – einem Anwaltsnetzwerk mit mehr als 180 in den europäischen Staaten ansässigen, meist hoch spezialisierten Anwaltskanzleien, welchem BINNEWIES|HENKELMANN seit dem Jahre 1992 als Gründungsmitglied angehört.
Mit BINNEWIES|HENKELMANN auf der sicheren Seite
Ob in vermögensrechtlicher oder unternehmensrechtlicher Hinsicht - ein Anwalt ist dann gut, wenn er auch das Steuerrecht beherrscht. Das Besondere unserer Sozietät ist die Tiefe der Spezialisierung und die Größe der Kanzlei zwei Notaren, einer Fachanwältin im Familienrecht und einem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
Wie sorge ich für die Zukunft vor?
Einmal sollte jede Privatperson eine Testamentsberatung in Anspruch nehmen. Und jedes Unternehmen ist besser aufgestellt mit Vorsorgekonzepten für etwaige Todes- und Unglücksfälle - bestehend z.B. aus Ehevertrag, Testament, geeigneten Gesellschaftsverträgen und Handlungsvollmachten. Selbstverständlich beantworten wir Ihnen in diesem Zusammenhang auch Ihre Fragen zur Patientenverfügung .
Wir geben Ihnen Antworten auf Fragen zum Testament, zum „Berliner Testament“, zum gemeinschaftlichen Ehegattentestament, zum Testament von Geschiedenen, zu Testamente im Zusammenhang mit behinderten Angehörigen, zum Erbvertrag, zur Vor- und Nacherbschaft, zum Vermächtnis, zu Auflagen, zum Pflichtteil und zur Pflichtteilsergänzung, zum Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht, zu Zuwendungen unter Lebenden auf den Todesfall, zur Anrechnung und Ausgleichung von Zuwendungen, zu Testamentsvollstreckung und zu Nachlasspflegschaften sowie zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und vieles mehr.