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Wir sind eine seit langem in der Region Südwestfalen und Sauerland ansässige Kanzlei aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit Standorten in Soest, Warstein und Rüthen. Unsere Kunden profitieren von einer fachübergreifenden Beratung in rechtlicher, steuerrechtlicher und bilanzieller Hinsicht.

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Rechtsberatung

Mit Kompetenz, Weitblick und Erfahrung: Wir beraten Sie in den Bereichen Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht und Unternehmensrecht sowie Strafrecht, Familienrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht.

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Beurkundung, Beratung und Begleitung: Unter Einhaltung absoluter Neutralität begleiten wir Privatpersonen, Unternehmen und Familienunternehmen ausgewogen, kompetent und überparteilich.

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Zertifizierte Steuerberatung von der Gründung bis zur Liquidation: Wir bieten Privatpersonen, Unternehmerfamilien und mittelständische Unternehmen eine umfassende steuerrechtliche, betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratung.

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Prüfung und Beratung mit Herz und Verstand: Unternehmen, die zu betriebswirtschaftlichen Prüfungen verpflichtet sind, aber auch Familienunternehmen unterstützen wir durch Erstellung von Jahresabschlüssen und Gutachten.

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Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

IT-Recht, Arbeitsrecht, Compliance
17.07.2026

KI-Technologie im Personalwesen (HR)

Dieser Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an KI-Systeme, die im Personalwesen eingesetzt werden, sowie mit den Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer, die solche Systeme gemäß der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) beantragen. Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem fünf Risikokategorien definiert werden und gleichzeitig zwischen KI-Systemen und KI-Modellen unterschieden wird. Aufgrund dieses Ansatzes bezieht sich die Einstufung des Risikos von KI-Systemen in erster Linie auf deren (möglichen) Zweck und/oder Wirkung.

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Medizin
Medizinrecht, Sozialrecht
16.07.2026

Off-label-Use und Nikolaus-Beschluss: Zwei Wege zur Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Wer an einer Krebserkrankung leidet und ein Medikament benötigt, das für seine konkrete Situation nicht zugelassen ist, steht vor einer Frage, die über Gesundheit und Geld gleichermaßen entscheidet: Zahlt die gesetzliche Krankenkasse? Die Antwort hängt davon ab, auf welche rechtliche Grundlage sich der Versicherte stützen kann.

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Kauf-Shop-Verbraucher
Handelsrecht
10.07.2026

Neue EU-Etiketten für Gewährleistung und Garantie – Der zweite Streich der EmpCo-Richtlinie

Vom Greenwashing zu den Gewährleistungsetiketten In unserem letzten Beitrag haben wir die weitreichenden Neuerungen der Richtlinie (EU) 2024/825, der sogenannten „EmpCo-Richtlinie", für die Umweltkommunikation beleuchtet: verschärfte Anforderungen an Umweltaussagen, das Aus für kompensationsbasierte Klimaneutralitäts-Werbung und strenge Vorgaben für Nachhaltigkeitssiegel. Doch die EmpCo-Richtlinie erschöpft sich nicht in der Bekämpfung von Greenwashing. Sie verfolgt ein breiteres Ziel: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen umfassend in die Lage versetzt werden, informierte Kaufentscheidungen zu treffen. Dazu gehört auch, dass sie ihre Rechte bei mangelhafter Ware kennen und genau hier setzt der zweite große Regelungskomplex der EmpCo an: einheitliche Informationsetiketten über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und über freiwillige Herstellergarantien. Die neuen Pflichten treten, ebenso wie die Greenwashing-Vorschriften, am 27. September 2026 in Kraft.

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