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Wir sind eine seit langem in der Region Südwestfalen und Sauerland ansässige Kanzlei aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit Standorten in Soest, Warstein und Rüthen. Unsere Kunden profitieren von einer fachübergreifenden Beratung in rechtlicher, steuerrechtlicher und bilanzieller Hinsicht.

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Mit Kompetenz, Weitblick und Erfahrung: Wir beraten Sie in den Bereichen Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht und Unternehmensrecht sowie Strafrecht, Familienrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht.

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Zertifizierte Steuerberatung von der Gründung bis zur Liquidation: Wir bieten Privatpersonen, Unternehmerfamilien und mittelständische Unternehmen eine umfassende steuerrechtliche, betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratung.

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Prüfung und Beratung mit Herz und Verstand: Unternehmen, die zu betriebswirtschaftlichen Prüfungen verpflichtet sind, aber auch Familienunternehmen unterstützen wir durch Erstellung von Jahresabschlüssen und Gutachten.

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24.07.2026

Verkehrsunfall: Auch für einen kleineren Ersatzwagen ist der günstigste Tarif maßgeblich

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat grundsätzlich Anspruch darauf, für die Dauer der Reparatur einen gleichwertigen Mietwagen zu nutzen. Doch was gilt, wenn sich der Geschädigte freiwillig mit einem kleineren Ersatzfahrzeug begnügt? Kann er dann argumentieren, die höheren Mietkosten seien dennoch zu ersetzen, weil ein gleichwertiges Fahrzeug kaum günstiger gewesen wäre? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen. Er stellte klar: Maßgeblich sind allein die erforderlichen Kosten des tatsächlich angemieteten Fahrzeugs. Auch bei einem klassenniedrigeren Ersatzwagen bleibt der Geschädigte verpflichtet, den wirtschaftlichsten Tarif zu wählen.

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Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
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24.07.2026

Bauherr als Handwerker: Architekt bleibt in der Verantwortung

OLG Schleswig: Architekt muss auch Eigenleistungen eines unerfahrenen Bauherrn planen und überwachen

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24.07.2026

Wie oft darf der Ehename wechseln?

Mit der Reform des deutschen Namensrechts zum 1. Mai 2025 wollte der Gesetzgeber Ehepaaren mehr Freiheit bei der Wahl ihres Familiennamens verschaffen. Doch wie weit reicht diese neue Gestaltungsfreiheit? Darf ein Ehepaar nach dem Widerruf seines bisherigen Ehenamens anschließend noch einmal einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen – und dabei sogar einen anderen als ursprünglich wählen? Diese bislang umstrittene Frage hat das Kammergericht Berlin nun zugunsten der Ehegatten beantwortet und sich damit bewusst gegen Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte gestellt.

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