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Wir sind eine seit langem in der Region Südwestfalen und Sauerland ansässige Kanzlei aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit Standorten in Soest, Warstein und Rüthen. Unsere Kunden profitieren von einer fachübergreifenden Beratung in rechtlicher, steuerrechtlicher und bilanzieller Hinsicht.

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Mit Kompetenz, Weitblick und Erfahrung: Wir beraten Sie in den Bereichen Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht und Unternehmensrecht sowie Strafrecht, Familienrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht.

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Zertifizierte Steuerberatung von der Gründung bis zur Liquidation: Wir bieten Privatpersonen, Unternehmerfamilien und mittelständische Unternehmen eine umfassende steuerrechtliche, betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratung.

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Prüfung und Beratung mit Herz und Verstand: Unternehmen, die zu betriebswirtschaftlichen Prüfungen verpflichtet sind, aber auch Familienunternehmen unterstützen wir durch Erstellung von Jahresabschlüssen und Gutachten.

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Instandhaltungskosten in der WEG: Mehrheit darf Minderheit nicht benachteiligen

Die Neuregelung der Kostenverteilung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein wichtiges Instrument, um strukturelle Veränderungen oder veränderte Nutzungsrealitäten bei Instandhaltungsmaßnahmen Rechnung zu tragen. Das Landgericht München I hat mit seinem Urteil vom 9. Januar 2025 (36 S 10132/23 WEG) erneut bekräftigt, dass ein abweichender Beschluss über die Verteilung von Sanierungskosten zwar grundsätzlich möglich ist, dieser aber an klare sachliche Kriterien gebunden ist. Eine bloß willkürliche oder einseitige Belastung einzelner Eigentümergruppen hält das Gericht nicht für zulässig.

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12.01.2026

Erben müssen genau bestimmt sein

Testamente sollen den letzten Willen eindeutig festhalten und rechtssicher umsetzen. In der Praxis scheitert dies jedoch häufig an unklaren oder zu vagen Formulierungen. Der Beschluss des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 10. Juli 2025 (Az. 14 W 36/24 (Wx)) zeigt exemplarisch, dass gut gemeinte, aber unbestimmte Anordnungen zur Erbfolge unwirksam sein können – mit der Folge, dass der Wille des Erblassers letztlich nicht umgesetzt wird.

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Allgemeines Zivilrecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht, Haftungsrecht
12.01.2026

Auf einem Firmenparkplatz ausgerutscht – keine Haftung für einzelne Eisstellen

Nach einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts München vom 25. Februar 2025 (Az. 173 C 24363/24) ist ein Unternehmen grundsätzlich nicht für einzelne glatte oder vereiste Stellen auf einem Firmenparkplatz im Winter haftbar, soweit keine allgemeine Glättebildung vorliegt und keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden kann.

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